Sicherheit und Gesetzgebung

Ihre Papiere, bitte!
Den Helm nehmen und losfahren, das ist der reine "Easy-Rider"-Geist. Leider gibt es da einige Vorschriften...

Die Vorschriften

Zum Motorradfahren benötigt man einen Motorrad-Führerschein der Klasse A, ein Fahrzeug mit amtlichem Kennzeichen und eine entsprechende Versicherung. Das verkleinerte Nummernschild muss aufgenietet (nicht aufgeschraubt) sein und in Deutschland 255 x 150 mm groß sein, wobei die zulässigen Mindestbreiten von Motorrad-Kennzeichen zwischen verschiedenen Landkreisen variieren. Auf dem Kennzeichen müssen sich gültige Prüfplaketten (Hauptuntersuchung, AU) befinden.

   

 

Der Führerschein ist die Urkunde über die Erteilung einer Fahrerlaubnis in Deutschland, beziehungsweise einer Lenkberechtigung in Österreich. In der Schweiz lautet die Bezeichnung dieses Dokuments Führerausweis (im Volksmund auch Fahrausweis). Die Fahrerlaubnis wird nach Bestehen einer Führerscheinprüfung erteilt und ist an den Fahrzeugtyp – der Fahrzeugklasse – gebunden. Die Fahrzeugklassen sind seit der europäischen Harmonisierung des Fahrerlaubnisrechts am 1. Januar 1999 europaweit einheitlich und werden in allen EU-Ländern anerkannt.

Jugendliche können bereits ab 15 Jahren nach einer theoretischen Prüfung den Führerschein der Klasse Mofa erwerben. Nach einer weiteren theoretischen und praktischen Prüfung können sie mit 16 den Führerschein der Klasse A1 erwerben, der das Fahren von Leichtkrafträdern mit bis zu 125 Kubikzentimetern und maximal elf Kilowatt erlaubt, oder den der Klasse AM. Die Klasse A2, die für Krafträder bis 35 Kilowatt (derzeit 25 Kilowatt) gilt, könnte mit 18 erworben werden. Die Beschränkung der Leistung würde mit 21 Jahren in der Klasse A wegfallen. Für die höchste Klasse, den Motorradführerschein, muss ohne Fahrpraxis ein Alter von mindestens 24 Jahren gegeben sein. Jüngere Fahrer müssen mindestens zwei Jahre lang Erfahrung mit Klasse A2 nachweisen.

Gesetzgebung

Wie bei jedem auf öffentlichen Straßen fahrenden Fahrzeug muss der Fahrer die Straßenverkehrsordnung einhalten. Zulässige Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand (der mindestens zwei Sekunden betragen muss - auch wenn dies schwierig zu messen ist), Protokoll beim Überholen auf Kreuzungen, Anhalten an Ampeln...

   


 

Bei Nicht-Beachtung drohen Bußgelder oder schlimmer Punkte in Flensburg und/oder Führerschein-Entzug.

Spezifische Vorschriften für Motorräder

Einige Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung beziehen sich spezifisch auf Motorräder: das Tragen eines zertifizierten Helms für Fahrer und Beifahrer und die Pflicht, mit eingeschaltetem Licht zu fahren (der Schalter ist in jedem Fall bei den meisten Motorrädern nicht mehr vorhanden und die Lichter werden automatisch beim Starten eingeschaltet).

Zur Zeit ist nur der linke Außenspiegel obligatorisch, wohingegen Autos zwei davon haben müssen. Das Fahren in Kolonnen ist verboten, es gab aber Verhandlungen mit den Behörden, weil es in Großstädten üblich ist. Motorräder dürfen jedoch nicht nebeneinander fahren.